Seitenbereiche
Header-Image: Steuernews für Mandanten, S73, Steuerberater Berlin

Keine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Abgeltungsteuer

Inhalt
/news_mandanten/

Verfassungsprüfung

Kapitalanleger mussten seit März dieses Jahres um die im Vergleich zum progressiven Einkommensteuertarif günstigeren Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 % zittern. Denn der 7. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts (FG) hielt die Abgeltungsbesteuerung der Kapitaleinkünfte in der gegenwärtigen Form für mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) nicht vereinbar. Der Senat hat daher das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen (Vorlagebeschluss FG Niedersachsen vom 18.3.2022, 7 K 120/21).

Aufhebung

Nun kommt die Entwarnung. Denn das FG Niedersachsen hat seinen Vorlagebeschluss an das BVerfG zurückgezogen. Grund hierfür ist, dass die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärten (FG Niedersachsen, Beschluss vom 10.8.2022, 7 K 120/21). Damit ist die Verfassungsprüfung der Abgeltungsteuer zunächst vom Tisch.

Ausblick

In naher Zukunft könnten allerdings andere Gerichte die Abgeltungsbesteuerung wieder aufgreifen. Unzweifelhaft führt die Abgeltungsteuer zu einer Ungleichbehandlung zwischen Beziehern privater Kapitaleinkünfte und den übrigen Steuerpflichtigen. Der ursprüngliche Grund für die gemilderte Besteuerung der Kapitaleinkünfte ist ebenfalls durch Einführung des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten weggefallen.

Stand: 27. September 2022

Bild: Coloures-Pic - stock.adobe.com

Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater in Berlin und unter anderem auf die Betreuung von Hotels, Künstler, Dienstleister, Handwerker und Heilberufe spezialisiert. Bei Fragen zu unseren Leistungen oder Newsbeiträge würde wir uns über Ihre Kontaktanfrage sehr freuen!

S73 Steuerberatungsgesellschaft mbH

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.