Seitenbereiche
Header-Image: Steuernews für Mandanten, S73, Steuerberater Berlin

Freibeträge im Lohnsteuerverfahren noch bis 30. November beantragen

Inhalt
/news_mandanten/

Lohnsteuer-Freibeträge

Nach dem Einkommensteuergesetz (§ 39a EStG) kann jeder unbeschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer Freibeträge für das Lohnsteuerabzugsverfahren eintragen lassen. Für das laufende Kalenderjahr 2020 können Anträge noch bis zum 30.11.2020 gestellt werden. Von dieser Möglichkeit sollte jeder Arbeitnehmer Gebrauch machen, denn die Berücksichtigung von Freibeträgen im Lohnsteuerabzugsverfahren führt bereits auf dem Gehaltszettel zu einer Steuerreduzierung. Unter anderem können Freibeträge beantragt werden für: Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder für Verlustvorträge. Außerdem werden auf Antrag Behinderten- und Hinterbliebenenpauschbeträge berücksichtigt.

Kinderfreibeträge und Kinderbetreuung

Darüber hinaus werden Kinderfreibeträge auf Antrag eingetragen, allerdings nur für jene Kinder, für die kein Anspruch auf monatliches Kindergeld besteht. Eltern können sich aber zusätzlich für ihre Kinder bis zum 14. Lebensjahr Aufwendungen für die Kinderbetreuung eintragen lassen. Diese können mit zwei Drittel der voraussichtlichen Aufwendungen, maximal bis zu € 4.000,00 Euro pro Kind, berücksichtigt werden (§ 39a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 iV.m § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG).

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Beantragt werden können auch Freibeträge für haushaltsnahe Dienstleistungen in Höhe von 20 % und bis zu € 3.000,00 für Dienste wie Garten- oder Hausarbeit sowie € 1.200,00 für Handwerkerleistungen. Berücksichtigt werden kann das Vierfache der Steuerermäßigung. Nachweise für die Eintragungen sind nicht erforderlich.

Gültigkeit, Frist

Die bis zum 30.11.2020 beantragten Freibeträge gelten für die Kalenderjahre 2020 und 2021 (§ 39a Abs. 1 Satz 3 EStG)

Stand: 28. September 2020

Bild: lovelyday12 - stock.adobe.com

Über uns: Wir sind Ihr Steuerberater in Berlin und unter anderem auf die Betreuung von Hotels, Künstler, Dienstleister, Handwerker und Heilberufe spezialisiert. Bei Fragen zu unseren Leistungen oder Newsbeiträge würde wir uns über Ihre Kontaktanfrage sehr freuen!

S73 Steuerberatungsgesellschaft mbH

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.